Praxis für Heilpädagogik –
Interdisziplinäre Frühförderstelle
Entwickelt sich Ihr Kind altersgerecht?
Schreit Ihr Baby den ganzen Tag?
Sie machen sich Sorgen über die Entwicklung Ihres Kindes?
- Ihr Kind zeigt Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeiten und/oder Behinderungen.
- Es kann nicht altersgerecht krabbeln oder laufen.
- Es kann sich nur schwer konzentrieren.
- Ihr Kind ist in seiner Bewegungsentwicklung, seiner Sprachentwicklung oder seiner Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigt.
- Es hat häufig Probleme im Umgang mit anderen Kindern.
- Es ist ängstlich, zurückhaltend oder sozial nicht integriert.
- Ihr Kind zeigt aggressive Verhaltensweisen.
- Es ist motorisch überaktiv.
Seit Januar 2022 führen wir Frühförderung ausschließlich als Komplexleistung durch.
Rufen Sie uns an. Wir laden Sie gern zu einem kostenlosen Beratungsgespräch ein!
Tel.: 0 45 31 / 18 88 22 ( Frau Buchholz )
Die Aufgabe der Heilpädagogik ist es, Kinder, die ein ihrer Entwicklung auffällig, verzögert oder behindert sind, in ihren Entwicklungsprozessen zu fördern und die Eltern zu beraten.
Beratung · Diagnostik · Förderung
Die Förderung findet in der Regel mobil im Elternhaus statt oder kann in den Praxisräumen durchgeführt werden. Die heilpädagogische Förderung gliedert sich auf in:
- heilpädagogische Frühförderung (ab Geburt bis Schulpflicht)
- heilpädagogische Förderung bei Schulkindern
- Durchführung von Einzelintegrationsmaßnahmen in Regelkindergärten
Frühförderung
Frühförderung ist sinnvoll für Frühgeborene und Kinder mit:
- Verzögerungen im grob- und feinmotorischen Bereich
- Bewegungs- und/oder Verhaltensauffälligkeiten
- unzureichender Sprache oder Kindern, die auffallende Sprachentwicklungsverzögerungen zeigen
- Mit Lernstörungen wie Teilleistungsstörungen, hyperaktivem Verhalten, seelischen Beeinträchtigungen
- mit Sinnesschädigungen.
„Ich kann nicht zu anderen Ufern vordringen, wenn ich nicht den Mut habe, das alte zu verlassen“
André Gide
Ziel der Förderung ist die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes zu weitestgehender Selbstständigkeit und Autonomie. Denn nur handlungskompetente Kinder sind in der Lage, ihren Alltag im Rahmen ihrer Möglichkeiten eigenständig zu gestalten.
Alle Säuglinge und Kinder, bei denen eine Entwicklungsverzögerung oder eine Behinderung vorliegt sowie Risikokinder, die z.B. aufgrund einer Frühgeburt o.ä. von einer Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf heilpädagogische Förderung gemäß §§ 53 ff SGB XII und nach dem § 35a SGBVIII. Die Kosten werden nach Abklärung des Bedarfs vom zuständigen Sozialamt übernommen. Den Eltern entstehen in der Regel keine Kosten. Unsere Praxis ist bei der Antragstellung behilflich.