Integrationsmaßnahmen in Kindergärten
- Miteinander spielen
- statt
- Außenseiter bleiben
Kinder mit Entwicklungsstörungen werden oft in der Gruppe ausgegrenzt. Sie sind „anders“ und werden daher selten akzeptiert. Ziel der Integrationsmaßnahmen in den Kindergärten ist es, den Kontakt zu den anderen Kindern zu fördern.
Durch den Einsatz heilpädagogischer Maßnahmen wird die gesunde Entwicklung der Wahrnehmungsfähigkeit, der Sprachentwicklung, der sozial-emotionalen Entwicklung und der sozialen Teilhabe unterstützt. Im besten Fall soll das Kind in allen Bereichen in den Tagesablauf integriert werden. Dem Kind soll ein eigenständiges und anerkanntes Leben in der Gruppe ermöglicht werden.
Im Rahmen der Einzelintegrationsmaßnahmen wird das Kind mit folgenden Schwerpunkten gefördert:
- Soziale Integration innerhalb der Kindergartengruppe
- Psycho- emotionale Stabilisierung
- Grob- und feinmotorische Koordination
- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsförderung
- Förderung der Handlungsplanung
- Stabilisierung der Frustrationstoleranz und Senkung der Aggressionsschwelle
- Förderung des Spiel- und Lernverhaltens
Ziel unserer interdisziplinären Arbeit ist es, die Kinder umfassend zu fördern und Eltern und Erzieher fachlich zu beraten.
Dazu gehört ein regelmäßiger Austausch mit den Erziehern, Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten sowie den Kinderärzten und den Amtsärzten.
Die eingesetzten Methoden werden immer ganzheitlich und ressourcenorientiert in Bezug auf das Kind eingesetzt. Dazu gehören folgende Förderansätze:
- Sensorische Integration
- Heilpädagogisches Spiel und Entwicklungsförderung, auch nach spieltherapeutischen Ansätzen
- Förderung der Psychomotorik sowie aller Wahrnehmungsbereiche
- Förderung und Festigung der Sprachentwicklung und der Kommunikation
- Eltern und Familienberatung nach systemischen Ansätzen
Der Stundenumfang der Leistung richtet sich nach der Aufenthaltsdauer des Kindes in der Kindertagesstätte. Das Kind erhält 4 oder 6 Stunden zusätzliche heilpädagogische Förderung im Kindergartenalltag. Die Förderung findet sowohl in der Gruppe als auch als Einzelförderung statt. Die Maßnahmen sind für die Eltern grundsätzlich kostenfrei und werden nach Feststellung des Bedarfes durch den zuständigen Sozialhilfeträger übernommen.
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